Übersicht und Karten zu Fahrverboten für Diesel- und Ottomotoren in deutschen Städten aufgrund von Feinstaub und Stickoxiden.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Oktober 2018, dass in besonders belasteten Straßen der Bundeshauptstadt Fahrverbote für Fahrzeuge mit Dieselantrieb unterhalb Euro 6 anzuordnen sind.
Ab April 2019 werden in Bonn Fahrverbote für bestimmte Diesel- und Ottomotoren auf zwei vielbefahrenen Straßen eingerichtet.
In Hamburg sind seit Ende Mai 2018 zwei kurze Straßenabschnitte für bestimmte Dieselfahrzeuge gesperrt.
In Köln wird innerhalb der Umweltzone ab April 2019 ein Fahrverbot für Dieselmotoren mit Euro 4 und Ottomotoren mit Euro 1 und 2 eingeführt, ab September 2019 gilt das Verbot auch für Dieselfahrzeuge mit Euro 5.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 oder schlechter in der Stuttgarter Umweltzone.